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Akku-Fahrradlicht nach StVZO kaufen: Was erlaubt ist und welches Set passt

Akku-Leuchten sind am Fahrrad seit Jahren erlaubt, aber nur mit Bauartgenehmigung, nicht blinkend und blendfrei eingestellt. Wir erklären, was § 67 StVZO tatsächlich verlangt, woran Sie das K-Prüfzeichen erkennen, welche Reflektoren trotzdem Pflicht bleiben und wann ein Einzelscheinwerfer, ein Komplettset oder ein separates Rücklicht die richtige Wahl ist.

SellPix Redaktion9 Min. LesezeitAktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt: Akku-Leuchten sind nach § 67 StVZO ausdrücklich erlaubt, wenn sie bauartgenehmigt sind. Das erkennen Sie am Prüfzeichen auf dem Gehäuse (Wellenlinie, K und Nummer). Wer nur einen hellen, zugelassenen Frontscheinwerfer sucht und hinten schon versorgt ist, ist mit dem Busch+Müller IXON Core 2 gut beraten. Wer vorne und hinten auf einmal neu ausstatten will und ein Bremslicht möchte, nimmt das Trelock Lighthammer 100 USB Set. Ein einzelnes zugelassenes Rücklicht wie das Trelock LS 740 Vector Rear ergänzt einen vorhandenen Scheinwerfer. Abnehmbar dürfen die Leuchten sein, bei Dämmerung und Dunkelheit müssen sie aber am Rad sein.

Akku-Fahrradlicht nach StVZO – Eigene redaktionelle Grafik · kein Produktfoto

Was § 67 StVZO wirklich verlangt

Die Vorschrift ist kürzer und klarer als viele Forenbeiträge. Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzestext:

  • Bauartgenehmigung: Fahrräder dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit den vorgeschriebenen, bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen fahren (Abs. 1).
  • Energiequelle frei wählbar: Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen aus Dynamo, Batterie, Akku oder einer Kombination versorgt werden (Abs. 1). Eine Dynamopflicht gibt es nicht mehr.
  • Abnehmbar erlaubt: Leuchten und Energiespeicher dürfen abnehmbar sein, müssen aber während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, angebracht sein (Abs. 2).
  • Vorne: ein oder zwei weiße Scheinwerfer für Abblendlicht, so eingestellt, dass sie andere nicht blenden. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Tagfahrlicht und Fernlicht sind als Zusatzfunktionen erlaubt. Dazu kommt mindestens ein weißer Rückstrahler (Abs. 3).
  • Hinten: mindestens eine rote Schlussleuchte und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“, beides darf in einem Gehäuse sitzen. Eine Bremslichtfunktion ist zulässig, blinkende Schlussleuchten sind es nicht (Abs. 4).
  • Seitlich und Pedale: gelbe Pedalrückstrahler sowie entweder reflektierende weiße Streifen an Reifen oder Felgen, vollständig reflektierende Speichen oder je Seite zwei gelbe Speichenrückstrahler (Abs. 5).
  • Anbauhöhen: Scheinwerfer und vorderer Rückstrahler 400 bis 1.200 mm, Schlussleuchte und hinterer Rückstrahler 250 bis 1.200 mm (Abs. 8).

Für Pedelecs gilt eine Sonderregel: Wird die Beleuchtung aus dem Antriebsakku gespeist, muss sie nach der Abschaltung der Motorunterstützung noch mindestens zwei Stunden leuchten, oder der Motor muss zeitweise als Dynamo dienen (Abs. 7). Für vor 2019 in Verkehr gebrachte E-Bikes gilt das nicht.

Das Prüfzeichen ist wichtiger als die Lux-Zahl

Busch+Müller beschreibt, woran Sie eine zugelassene Leuchte erkennen: Das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts steht meist auf dem Gehäuse und besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Nummer. Fehlt es, hilft auch eine hohe Lux- oder Lumen-Angabe nicht, die Leuchte ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Busch+Müller nennt außerdem 10 Lux als Mindestwert für Frontlichter. Diese Zahl steht nicht im Text des § 67, sondern ist eine Herstellerangabe zu den technischen Anforderungen; wir geben sie als solche wieder.

Mehr Lux bedeuten bei StVZO-Scheinwerfern vor allem eine hellere Fahrbahn innerhalb der Hell-Dunkel-Grenze, nicht mehr Blendung. Entscheidend für den Alltag sind aber auch Leuchtdauer, Ladeanschluss und Halterung.

Worauf Sie beim Kauf achten

1. Leuchtdauer in der Stufe, die Sie wirklich fahren. Hersteller nennen gern die längste Laufzeit, die meist in der schwächsten Stufe gilt. Beim IXON Core 2 sind es laut Busch+Müller 2,5 Stunden bei 70 Lux, 6,5 Stunden bei 35 Lux und 18 Stunden bei 15 Lux. Rechnen Sie Ihren täglichen Arbeitsweg hin und zurück mit der Stufe, die Sie in der Stadt oder auf dem Feldweg tatsächlich nutzen.

2. Laden und Akkutausch. USB-C ist heute Standard. Busch+Müller gibt beim IXON Core 2 einen austauschbaren Akku an; Trelock bietet für das Lighthammer-Set laut Hersteller einen kostenlosen Akkutausch innerhalb von drei Jahren, wenn der Akku das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Für das LS 740 nennt Trelock keinen Akkutausch-Service; fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach.

3. Halterung und Lenkerdurchmesser. Der IXON Core 2 passt laut Hersteller an runde Lenker von 22 bis 32 mm; der Lighthammer-Scheinwerfer lässt sich auch unter dem Lenker montieren und bringt eine GoPro-Halterung mit. Prüfen Sie Ihren Lenker und ob Lenkertasche oder Computerhalter im Weg sind.

4. Einschaltsperre. Wer das Licht abnimmt und im Rucksack trägt, profitiert von einer Sperre gegen versehentliches Einschalten. Trelock nennt sie für den Lighthammer-Scheinwerfer.

5. Rücklicht nicht vergessen. Ein Einzelscheinwerfer ersetzt kein Rücklicht. Ein Set spart die Abstimmung, ein separates Rücklicht ist sinnvoll, wenn vorne schon gut versorgt ist.

Checkliste: Akku-Fahrradlicht nach StVZO kaufen

Kaufentscheidung

Wählen Sie den IXON Core 2, wenn Sie einen kompakten, leichten Akkuscheinwerfer mit StVZO-Zulassung, austauschbarem Akku und Powerbank-Funktion suchen und bereits ein zugelassenes Rücklicht haben. Er hat kein Fernlicht.

Wählen Sie das Trelock Lighthammer 100 USB Set, wenn Sie vorne und hinten auf einmal ausstatten wollen, eine helle Höchststufe von 100 Lux und ein Rücklicht mit Bremslichtfunktion möchten. Ein USB-C-Kabel liegt nicht bei.

Wählen Sie das Trelock LS 740 Vector Rear, wenn Ihnen nur ein zugelassenes Akku-Rücklicht für Sattelstütze oder Sitzstrebe fehlt. Ein Bremslicht hat diese Variante nicht.

Überspringen Sie Akku-Leuchten, wenn Ihr Rad einen Nabendynamo hat oder ein E-Bike mit Lichtanschluss am Antriebsakku ist: Fest verbaute Beleuchtung ist dort bequemer, weil Laden und Vergessen entfallen.

Kriterium IXON Core 2 Lighthammer 100 USB Set LS 740 Vector Rear
Umfang Frontscheinwerfer Front + Rücklicht Rücklicht
Licht laut Hersteller 70 / 35 / 15 Lux 10 / 40 / 80 / 100 Lux Sichtbarkeit bis 500 m
Leuchtdauer laut Hersteller 2,5 / 6,5 / 18 h bis 20 h (Front) bis 10 h
Laden USB-C, Akku austauschbar USB-C, kein Kabel im Lieferumfang USB
Besonderheit Powerbank-Funktion, 125 g Bremslicht hinten, Einschaltsperre Ladestandsanzeige im Schalter
StVZO-Zulassung ja (Hersteller) ja (Hersteller) ja (Hersteller)

Vor der Bestellung prüfen

  • Prüfzeichen: Nach Erhalt auf dem Gehäuse die Wellenlinie mit K und Nummer suchen. Fehlt sie, zurückschicken.
  • Modellgeneration: Den IXON Core gibt es in zwei Generationen; laut Busch+Müller ist der IXON Core 2 der Nachfolger mit 40 % mehr Licht. Achten Sie im Angebot auf die „2“.
  • Rücklicht-Variante: Trelock führt das LS 740 Vector Rear ohne und das LS 740 Vector Rear Signal mit Bremslicht. Das hier verlinkte Angebot ist die Variante ohne Bremslicht.
  • Montagehöhe: Rücklicht mindestens 250 mm, Scheinwerfer mindestens 400 mm über der Fahrbahn; bei Kinderrädern und tiefen Sattelstützen nachmessen.
  • Reflektoren: Prüfen Sie, ob Ihr Rad weißen Frontstrahler, roten Z-Rückstrahler, Pedal- und Seitenreflektoren hat; sie sind unabhängig vom Akkulicht Pflicht.

Häufige Fragen

Sind Akku-Lampen am Fahrrad erlaubt?

Ja. § 67 Abs. 1 StVZO nennt Batterie und wiederaufladbaren Energiespeicher ausdrücklich als zulässige Energiequellen. Voraussetzung ist die Bauartgenehmigung der Leuchte.

Darf das Rücklicht blinken?

Nein. Blinkende Schlussleuchten sind nach § 67 Abs. 4 StVZO unzulässig, ebenso blinkende Scheinwerfer nach Abs. 3. Eine Bremslichtfunktion ist dagegen erlaubt. Trelock beschreibt für das Lighthammer-Rücklicht einen Notbremsmodus mit kurzen Lichtimpulsen und gibt die Leuchte zugleich als StVZO-zugelassen an; maßgeblich ist das Prüfzeichen auf dem Gehäuse.

Muss das Licht tagsüber am Rad sein?

Nein. Abnehmbare Leuchten müssen laut § 67 Abs. 2 StVZO nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, angebracht sein.

Ist Fernlicht am Fahrrad erlaubt?

Ja, als Zusatzfunktion des Scheinwerfers, laut § 67 Abs. 3 StVZO. Der IXON Core 2 hat laut Busch+Müller kein Fernlicht.

Woran erkenne ich eine zugelassene Leuchte?

Am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts: Wellenlinie, Buchstabe K und eine Nummer, meist auf dem Gehäuse.

So haben wir recherchiert

Wir haben die Leuchten nicht selbst montiert oder nachts gefahren. Grundlage sind der Text des § 67 StVZO auf gesetze-im-internet.de, die Herstellerseiten von Busch+Müller und Trelock sowie die Amazon-Angebote, alle geprüft am 2026-10-10. Eine ADAC- oder ADFC-Seite zur Fahrradbeleuchtung haben wir für diesen Artikel nicht ausgewertet. Die 10-Lux-Angabe stammt von Busch+Müller, nicht aus dem Gesetzestext. Die K-Nummern der einzelnen Leuchten nennen die Hersteller online nicht; prüfen Sie sie am Gehäuse. Kauflinks und eine etwaige Provisionsbeziehung werden auf dieser Seite offengelegt.

Quellen