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Aktenvernichter fürs Homeoffice: Reicht Sicherheitsstufe P-4? DIN 66399 verständlich erklärt

Gehaltsabrechnungen, Kundenakten, Arztbriefe: Im Homeoffice landen personenbezogene Unterlagen schnell im Papierkorb. Was die Stufen P-3 bis P-5 nach DIN 66399 bedeuten, was die Berliner Datenschutzbeauftragte für Heimarbeit empfiehlt, warum P-4 keine gesetzliche Vorgabe ist und worauf Sie bei Blattzahl, Korb und CD-Schneidwerk achten.

SellPix Redaktion11 Min. LesezeitAktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt: Für typische Homeoffice-Unterlagen mit personenbezogenen Daten – Gehaltsabrechnungen, Kundenbriefe, Verträge – ist ein Partikelschnitt-Aktenvernichter der Stufe P-4 die übliche Wahl: Die Berliner Datenschutzbeauftragte empfiehlt P-4 für heimische Aktenvernichter, Hersteller HSM ebenfalls. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine bestimmte Stufe. Wer als Berufsgeheimnisträger arbeitet (etwa in Arztpraxis, Kanzlei oder Steuerberatung) oder Gesundheitsdaten vernichtet, sollte zu P-5 greifen. Klären Sie außerdem, ob Ihr Arbeitgeber eine eigene Vorgabe hat.

Aktenvernichter: Reicht P-4? – Eigene redaktionelle Grafik · kein Produktfoto

Was DIN 66399 regelt

Seit Oktober 2012 regelt die DIN 66399 die Vernichtung von Datenträgern; inzwischen ist sie auch als ISO/IEC 21964 veröffentlicht, wie HSM auf seinen Produktseiten angibt. Die Norm teilt Datenträger in Materialklassen ein – „P“ für Papier in Originalgröße, „O“ für optische Datenträger wie CDs, „T“ für magnetische Datenträger wie Karten mit Magnetstreifen, „E“ für elektronische Datenträger, „F“ für verkleinerte Darstellung wie Mikrofilm und „H“ für Festplatten – und jeweils sieben Sicherheitsstufen. Je höher die Zahl, desto kleiner die Partikel.

Für Papier nennt die Stabsstelle Datenschutz der TU Braunschweig diese Werte:

Stufe Normgerechte Vernichtung (Papier) Beispiele laut HSM
P-1 Streifen bis 12 mm oder Partikel bis 2000 mm² Kataloge, Prospekte
P-2 Streifen bis 6 mm oder Partikel bis 800 mm² Aushänge, abgelaufene Anweisungen
P-3 Streifen bis 2 mm oder Partikel bis 320 mm² Angebote mit Adressdaten
P-4 Partikel bis 160 mm², Streifenbreite höchstens 6 mm Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Arbeitsverträge
P-5 Partikel bis 30 mm², Streifenbreite höchstens 2 mm medizinische Berichte, Konstruktionsunterlagen
P-6 Partikel bis 10 mm², Streifenbreite höchstens 1 mm Forschungs- und Entwicklungsunterlagen
P-7 Partikel bis 5 mm², Streifenbreite höchstens 1 mm geheimdienstliche oder militärische Bereiche

Dazu kommen drei Schutzklassen, die den Schutzbedarf der Daten beschreiben. HSM ordnet sie so zu: Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf, interne Daten) entspricht P-1 bis P-3, Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf, vertrauliche Daten) P-3 bis P-5, Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf, besonders vertrauliche und geheime Daten) P-5 bis P-7. Die TU Braunschweig beschreibt das Vorgehen: Erst wird die Schutzklasse der Daten bestimmt, dann in einer Risikoanalyse die Sicherheitsstufe zugeordnet. Personenbezogene Daten gehören dort zu Stufe 3 oder höher. Liegen Unterlagen mit unterschiedlichem Schutzbedarf zusammen und lassen sie sich nicht trennen, sollte nach der höheren Stufe vernichtet werden.

Reicht P-4 für personenbezogene Daten?

Hier hilft es, drei Quellen auseinanderzuhalten:

  • Die DSGVO nennt keine DIN-Stufe. Sie verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen; welche Stufe angemessen ist, ergibt sich aus dem Schutzbedarf.
  • Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schreibt in ihren Hinweisen zur Heimarbeit (März 2020): Personenbezogene Unterlagen, die zu vernichten sind, sollen gesammelt und bei nächster Gelegenheit im Büro der üblichen Vernichtung zugeführt werden. Es könne auch ein heimischer Büro-Aktenvernichter verwendet werden, wenn er das Papier ausreichend klein zerteilt – empfohlen wird Partikelschnitt P-4, bei Berufsgeheimnisträgern P-5.
  • Hersteller HSM empfiehlt für die Anforderungen der DSGVO einen Partikelschnitt-Aktenvernichter der Stufe P-4 oder höher. Das ist eine Herstellerempfehlung, keine Rechtsnorm.

Daraus folgt: P-4 ist für normale Homeoffice-Unterlagen mit personenbezogenen Daten eine gut begründete, von einer Aufsichtsbehörde empfohlene Wahl. Für Gesundheitsdaten, Mandanten- oder Patientenakten sowie Steuerunterlagen ordnet HSM die Beispiele P-5 bzw. Schutzklasse 3 zu, und die Berliner Datenschutzbeauftragte nennt für Berufsgeheimnisträger P-5. Gibt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kammer eine Stufe vor, gilt diese.

Homeoffice: Was außer dem Gerät zählt

HSM betont auf seiner Seite zum Datenschutz im Homeoffice, dass dieselben Regeln gelten wie im Büro und der Arbeitgeber verantwortlich bleibt. Familienmitglieder und Besuch gelten als unbefugte Dritte. Unterlagen gehören nicht in den Hausmüll, und Zerreißen von Hand reicht nicht. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ergänzt: Unterlagen sollen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte sie nicht einsehen können, ohne abschließbares Arbeitszimmer zumindest in einem verschlossenen Schrank. Für den Transport sensibler Unterlagen in öffentlichen Verkehrsmitteln nennt sie verschlossene Behälter.

Und digitale Datenträger? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, Daten auf intakten Festplatten, SSDs, USB-Sticks und SD-Karten mit spezieller Software zu überschreiben oder per Hersteller-Löschbefehl zu löschen; physische Zerstörung kommt infrage, wenn das nicht geht. CDs und DVDs können laut BSI zerbrochen werden. Ein CD-Schneidwerk im Aktenvernichter ist dafür bequem, aber kein Muss.

Übersicht der Sicherheitsstufen P-2 bis P-6 nach DIN 66399

Worauf Sie beim Gerät achten

  • Schnittart: Für P-4 und höher brauchen Sie Partikelschnitt (auch Kreuzschnitt genannt). Streifenschnitt reicht laut Tabelle der TU Braunschweig höchstens bis P-3, und das nur mit Streifen von maximal 2 mm.
  • Blattleistung: Die Herstellerangabe gilt meist für 80-g-Papier. Mit steigender Sicherheitsstufe sinkt die Blattzahl – der HSM shredstar X8 (P-4) schafft laut HSM 8 Blatt, der X6pro (P-5) 6 Blatt.
  • Korbvolumen: Feinere Partikel füllen den Korb schneller. HSM gibt für den X8 18 Liter (rund 225 Blatt) und für den X6pro 20 Liter (rund 255 Blatt) an.
  • Lautstärke und Platz: HSM nennt für Heimgeräte einen leisen Betrieb und eine kompakte Bauform als wichtige Kriterien; beide Modelle haben laut HSM rund 58 dB(A) im Leerlauf und eine Stellfläche von 345 × 245 mm.
  • Komfort: Lichtschranke für automatischen Start und Stopp, Rücklauf bei Papierstau und eine Überhitzungsanzeige sparen Ärger. Eine Dauerlaufzeit nennt HSM auf den Produktseiten nicht; planen Sie bei größeren Mengen Pausen ein, spätestens wenn die Überhitzungsanzeige aufleuchtet.
  • Klammern und Karten: Heft- und Büroklammern sowie Kreditkarten verarbeiten beide HSM-Modelle laut Hersteller; Karten und CDs laufen über ein separates Schneidwerk in einen eigenen Behälter.

Kaufentscheidung

  • Wählen Sie den HSM shredstar X8, wenn Sie im Homeoffice übliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten vernichten: P-4 nach DIN 66399, laut HSM 8 Blatt pro Durchgang, 18-Liter-Korb und separates CD-Schneidwerk.
  • Wählen Sie den HSM shredstar X6pro, wenn Sie Berufsgeheimnisträger sind, Gesundheits-, Mandanten- oder Steuerunterlagen vernichten oder Ihr Arbeitgeber P-5 verlangt: 2 × 15 mm Partikel, laut HSM 6 Blatt pro Durchgang, 20-Liter-Korb.
  • Verzichten Sie auf ein eigenes Gerät, wenn Ihr Arbeitgeber eine Sammelbox mit zertifizierter Vernichtung im Büro anbietet und nur wenige Seiten im Monat anfallen – das sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte ausdrücklich als ersten Weg vor.
Merkmal HSM shredstar X8 HSM shredstar X6pro
Schnittgröße (HSM) 4,5 × 30 mm Partikel 2 × 15 mm Partikel
Sicherheitsstufen (HSM) P-4, O-1, T-2, E-2, F-1 P-5, O-1, T-2, E-2, F-2
Blattleistung 80 g/m² (HSM) 8 Blatt 6 Blatt
Korbvolumen (HSM) 18 l, ca. 225 Blatt 20 l, ca. 255 Blatt
Maße B × T × H (HSM) 345 × 245 × 385 mm 345 × 245 × 445 mm
Gewicht (HSM) 5,9 kg 6,3 kg
Geräusch Leerlauf (HSM) ca. 58 dB(A) ca. 58 dB(A)
Separates CD-Schneidwerk ja ja
Passend für übliche personenbezogene Unterlagen Berufsgeheimnisse, Gesundheitsdaten

Vor der Bestellung prüfen

  • Vorgabe des Arbeitgebers: Fragen Sie nach, ob eine bestimmte Stufe oder ein Entsorgungsweg vorgeschrieben ist.
  • Schutzbedarf Ihrer Unterlagen: Wenn auch nur ein Teil P-5 braucht und sich nicht trennen lässt, gilt die höhere Stufe.
  • Genaues Modell: HSM führt viele shredstar-Varianten mit ähnlichen Namen (etwa X5, X8, X10, X6pro). Prüfen Sie Schnittgröße und P-Stufe im Angebot.
  • Stellplatz: Höhe unter dem Schreibtisch messen; der X6pro ist laut HSM 445 mm hoch.
  • Netzstecker: Beide Geräte sind laut HSM für 220–240 V ausgelegt.
  • Rückgabe: Bei Elektrogeräten gelten die üblichen Rückgaberegeln des Händlers; prüfen Sie diese vor dem Kauf.

Häufige Fragen

Ist P-4 gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die DSGVO nennt keine DIN-Stufe. P-4 empfehlen die Berliner Datenschutzbeauftragte für heimische Aktenvernichter und Hersteller HSM für personenbezogene Daten. Maßgeblich ist der Schutzbedarf Ihrer Unterlagen und eine etwaige Vorgabe des Arbeitgebers.

Reicht P-3 für private Rechnungen?

Die TU Braunschweig ordnet personenbezogene Daten Stufe 3 oder höher zu. Für eigene, wenig sensible Unterlagen kann P-3 reichen. Sobald Daten Dritter oder Kontodaten im Spiel sind, ist P-4 die sicherere Wahl.

Kann ich Dokumente mit Heftklammern einlegen?

Beide HSM-Modelle verarbeiten laut Hersteller Heft- und Büroklammern. Große Klammern und Ordnerbügel entfernen Sie trotzdem vorher.

Muss ich CDs schreddern?

Nicht zwingend. Das BSI nennt für CDs und DVDs auch das Zerbrechen. Ein CD-Schneidwerk ist bequem, wenn regelmäßig Datenträger anfallen.

Was mache ich mit alten Festplatten und USB-Sticks?

Laut BSI zuerst überschreiben oder per Hersteller-Löschbefehl löschen. Physische Zerstörung ist die Alternative, wenn das nicht möglich ist; ein Büro-Aktenvernichter ist dafür nicht gedacht.

So haben wir recherchiert

Wir haben am 2026-10-10 die HSM-Seiten zu Schutzklassen und Sicherheitsstufen und zum Datenschutz im Homeoffice, die HSM-Produktseiten der beiden Geräte, das Infoblatt der TU Braunschweig zur Datenträgervernichtung nach DIN 66399, die Hinweise der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Heimarbeit (31.03.2020) und die BSI-Seite zum endgültigen Löschen von Daten gelesen und die Geräte auf amazon.de abgeglichen. Den Normtext der DIN 66399 haben wir nicht eingesehen; die Stufenwerte stammen aus den genannten Quellen. Wir haben die Aktenvernichter nicht getestet. Kauflinks und eine etwaige Provisionsbeziehung werden auf dieser Seite offengelegt.

Quellen